Stand: Dezember 2025
Darf man ein Balkonkraftwerk in der Mietwohnung installieren?
Grundsätzlich ja.
Ein Balkonkraftwerk ist in vielen Fällen auch in einer Mietwohnung erlaubt, solange keine baulichen Veränderungen am Gebäude vorgenommen werden.
Das bedeutet:
👉 Stecken statt Bohren ist der entscheidende Unterschied.
Wann muss der Vermieter zustimmen?
Eine Zustimmung des Vermieters ist nur dann erforderlich, wenn:
- in die Bausubstanz eingegriffen wird
- feste Halterungen montiert werden
- die Außenfassade verändert wird
Keine Zustimmung nötig, wenn:
- das Balkonkraftwerk rückstandslos entfernbar ist
- keine Schäden entstehen
- keine optische Dauerveränderung erfolgt
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Technische Anforderungen in Mietwohnungen
In Mietwohnungen sind diese Punkte besonders wichtig:
- Geeignete Steckdose (Schuko oder Wieland je nach Vorgabe)
- Zulässige Leistung (z. B. 600 W oder 800 W)
- Geeigneter Stromzähler (kein dauerhaft rückwärtslaufender Zähler)
👉 Die Technik entscheidet oft mehr als der Mietvertrag.
Typische Fehler von Mietern
Diese Fehler führen häufig zu Problemen:
- Installation ohne vorherige Information
- Bohren oder feste Montage ohne Zustimmung
- Überschreiten der erlaubten Leistung
- Fehlende Anmeldung beim Netzbetreiber
Wer diese Punkte vermeidet, hat in der Praxis kaum Konflikte.
Passende Balkonkraftwerke für Mietwohnungen
Für Mietwohnungen eignen sich besonders Systeme:
- ohne Bohren
- mit steckfertiger Installation
- mit zugelassener Leistung
👉 Wichtig ist, dass das System rechtlich und technisch passt – nicht die maximale Leistung.
Kurz zusammengefasst
- Balkonkraftwerke sind in Mietwohnungen oft erlaubt
- Zustimmung ist nicht immer nötig
- Technik & Montage sind entscheidend
- Fehler lassen sich leicht vermeiden
Nächster sinnvoller Schritt
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