Balkonkraftwerk 800 Watt – erlaubt, Pflicht oder Empfehlung?

Stand: Dezember 2025

Sind 800 Watt beim Balkonkraftwerk erlaubt?

Ja.
Balkonkraftwerke mit 800 Watt Einspeiseleistung sind erlaubt.
Die frühere Grenze von 600 Watt wurde angehoben, um mehr Eigenverbrauch zu ermöglichen.

Wichtig:
👉 Entscheidend ist die Einspeiseleistung, nicht die Modulleistung.

Unterschied zwischen 600 Watt und 800 Watt

Der Unterschied liegt vor allem in der Leistungsbegrenzung des Wechselrichters.

  • 600 Watt: ältere Regelung, weiterhin zulässig
  • 800 Watt: neue Obergrenze, mehr Stromertrag möglich

Für viele Haushalte bedeutet das:
👉 schnellere Amortisation und bessere Nutzung des eigenen Stroms.

Auswirkungen der 800-Watt-Regel auf die Anmeldung

Auch mit 800 Watt gilt:

  • Anmeldung bleibt pflichtig
  • Netzbetreiber und Register müssen informiert werden
  • Technische Angaben müssen korrekt sein

Die Leistung ändert nichts an der Meldepflicht, sondern nur an den technischen Details.

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Technische Voraussetzungen für 800 Watt

Damit ein Balkonkraftwerk mit 800 Watt zulässig ist, müssen diese Punkte erfüllt sein:

  • Zugelassener Wechselrichter mit Leistungsbegrenzung
  • Geeignete Steckdose (je nach Vorgabe)
  • Passender Stromzähler, der nicht dauerhaft rückwärts läuft

Fehlt eine dieser Voraussetzungen, kann eine Anpassung erforderlich sein.

Balkonkraftwerke mit 800 Watt Leistung

Für den Betrieb mit 800 Watt eignen sich nur Systeme, die:

  • ausdrücklich für diese Leistung ausgelegt sind
  • die Vorgaben der Netzbetreiber erfüllen
  • korrekt angemeldet werden können

👉 Nicht jedes Set ist automatisch geeignet.

Kurz zusammengefasst

  • 800 Watt sind erlaubt
  • Anmeldung bleibt verpflichtend
  • Technik muss passen
  • Mehr Leistung bringt meist mehr Nutzen

Nächster sinnvoller Schritt

Wenn du prüfen willst, ob 800 Watt bei dir technisch möglich sind, lies weiter bei: